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   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14828
OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16 (https://dejure.org/2019,14828)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2019 - 3 LB 6/16 (https://dejure.org/2019,14828)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 3 LB 6/16 (https://dejure.org/2019,14828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subventionen hier: Berufung

  • rechtsportal.de

    KitaFinHG § 8 Abs. 1
    Bewilligung einer Kreis- und Landeszuweisung für die Erweiterung einer Kindertagesstätte; Bereitstellung der Fördermittel für Baumaßnahmen zur Finanzierung von Kindertagesstätten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16
    Sie sind dazu bestimmt, Maßstäbe für die Verteilung der Fördermittel zu setzen und regeln insoweit das Ermessen der letztlich für die Verteilung bestimmten Stellen (vgl. zur Qualität von Richtlinien: BVerwG, Urt. v. 26.04.1979 - 3 C 111.79 -, juris Rn. 20).

    Bei der Prüfung, ob eine solche Nichtbeachtung vorliegt, macht es keinen Unterschied, ob die zur Bewilligung zuständige Stelle sich bei der Entscheidung des Einzelfalls auf den schlichten Wortlaut der Vorschrift berufen oder diesen ihrerseits interpretiert hat; entscheidend ist, ob das Ergebnis des Einzelfalls im Widerspruch zum gesetzlich bestimmten Förderungszweck steht (so: BVerwG, Urt. v. 26.04.1979 - 3 C 111.79 -, juris Rn. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.05.2018 - 7 A 11603/17 -, juris Rn. 30).

    Die Überprüfung der Anwendung solcher Richtlinien durch die Verwaltungsgerichte hat sich im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG an den Maßstäben zu orientieren, die in § 114 VwGO für die Fälle gesetzt sind, in denen die Behörden durch Rechtsvorschriften des materiellen Rechts ermächtigt worden sind, nach ihrem Ermessen zu handeln (BVerwG, Urt. v. 26.04.1979 - 3 C 111.79 -, juris Rn. 25).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 A 10057/16

    Zuwendung für den Umbau einer Kindertagesstätte - Gerichtskostenfreiheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16
    Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der Fördermittel für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kindertagesstätten durch den Beklagten sind betreffend Landes- und Bundesmittel allein das Haushaltsgesetz des Landes Schleswig-Holstein 2013 in Verbindung mit dem Haushaltsplan, in dessen Kapitel 10 07 Titel 331 01 eine "Zuweisung des Bundes aus dem Investitionsprogramm, Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013" ausgewiesen ist (vgl. zu vergleichbarem Fall: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.01.2017 - 7 A 10057/16 -, juris Rn. 32 m.w.N.), sowie der "öffentlich-rechtliche Vertrag über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau) und des Bundesinvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 und des Bundesinvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013-2014 (U3-Investitionskostenvertrag)" in Verbindung mit der "Richtlinie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau) und des Bundesinvestitionsprogramms, Kinderbetreuungsfinanzierung" - Zuwendungsbestimmungen".

    Gerichtskosten werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben (so auch BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -, juris Rn. 57; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.01.2017 - 7 A 10057/16 -, juris Rn. 52; Schoch/Schneider/Bier/Klausel/Kimmel, VwGO, Stand September 2018, § 188 Rn. 11 m.w.N.;.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.2018 - 7 A 11603/17

    Finanzhilfen des Bundes für Länder-Investitionen in Tageseinrichtungen und zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16
    Bei der Prüfung, ob eine solche Nichtbeachtung vorliegt, macht es keinen Unterschied, ob die zur Bewilligung zuständige Stelle sich bei der Entscheidung des Einzelfalls auf den schlichten Wortlaut der Vorschrift berufen oder diesen ihrerseits interpretiert hat; entscheidend ist, ob das Ergebnis des Einzelfalls im Widerspruch zum gesetzlich bestimmten Förderungszweck steht (so: BVerwG, Urt. v. 26.04.1979 - 3 C 111.79 -, juris Rn. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.05.2018 - 7 A 11603/17 -, juris Rn. 30).

    Die dadurch vorgenommene Bereitstellung von Fördermitteln und deren Zweckbindung ist aber ausreichende Rechtsgrundlage für die Subventionierung von Plätzen für die Betreuung in Kindertagesstätten (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.05.2018 - 7 A 11603/17 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16
    Gerichtskosten werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben (so auch BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -, juris Rn. 57; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.01.2017 - 7 A 10057/16 -, juris Rn. 52; Schoch/Schneider/Bier/Klausel/Kimmel, VwGO, Stand September 2018, § 188 Rn. 11 m.w.N.;.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16
    Da sich eine Rechtsverletzung durch Abweichung von einer Verwaltungsvorschrift nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann und da die Verwaltungsvorschrift zur Disposition des Vorschriftengebers steht, ist bei ihrer Auslegung auch die tatsächliche Verwaltungspraxis insoweit heranzuziehen als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde (vgl. BVerwG Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 -, juris Rn. 17 mwN; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.05.2018 - 7 A 11603.17 -, juris Rn. 40).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16

    Kindertageseinrichtung; Rückforderung überzahlter Betriebskostenabschläge;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16
    a.A., allerdings ohne Begründung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.08.2017 - 4 L 219/16 -, juris Rn. 38).
  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
    vgl. zur richterlichen Überprüfbarkeit von Richtlinien, die die Verteilung von Fördermitteln regeln: BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 3 C 111/79 -, juris Rn. 24 f.; n, OVG NRW, Beschluss vom 7. November 2023 - 1 A 1632/21 -, juris Rn. 21 f. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2023 - 22 ZB 23.1426 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Januar 2019 - 3 LB 6/16 -, juris Rn. 40; BayVGH, Urteil vom 05.05.2011 - 19 BV 09.2184 -, juris Rn. 31; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Dezember 2023 - 19 K 751/22 -, juris Rn. 26; VG Würzburg, Urteil vom 03. August 2020 - W 8 K 20.743 -, juris Rn. 25; VG Aachen, Urteil vom 12. November 2014 - 7 K 1725/14 -, juris Rn. 15 m.w.N.
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